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Wurzelbehandlung

Herr Kroemer ist auf dem Gebiet der Wurzelbehandlung/Endodontie zertifiziert.

Endodontie

Was ist „Endodontie“?

Das Wort „Endo“ kommt aus dem griechischen und bedeutet „Innen“.  „Dent“ ist das Wort für „Zahn“. Somit ist die Endodontie die Lehre des Zahninneren.

Die Endodontie behandelt eine irreversible Erkrankung des Zahnmarks (Pulpa).
Durch Kariesbakterien, eine Fraktur des Zahnes o.ä. kann das Zahnmark erkranken und absterben. Dieser Prozess kann zu Schmerzen führen, verläuft aber in selteneren Fällen auch schmerzlos.
Ist der Zahn im Inneren erkrankt, ist die einzige Alternative zum Ziehen des Zahnes die Wurzelbehandlung. Dabei werden schädliche Bakterien und infizierte Gewebsreste unter lokaler Betäubung schmerzfrei aus dem Wurzelkanalsystem bis in die Wurzelspitzen entfernt. Der entstandene Hohlraum wird, bisweilen mehrfach, desinfiziert und anschließend mit einer bakteriendichten Füllung verschlossen.
Ob der Zahn dadurch langfristig erhalten werden kann (und somit unter Umständen teure Implantate oder gar herausnehmbarer Zahnersatz vermieden werden können), hängt unter anderem vom Grad seiner Vorschädigung, der Beschaffenheit der Wurzeln und vor allem vom Aufwand der Behandlung und dem Können und Wissen des Zahnarztes ab.

Wir sind weit über die übliche universitäre Ausbildung hinaus im Bereich der Endodontie weitergebildet und die Wurzelbehandlung ist einer der Behandlungsschwerpunkte von Herrn Kroemer (Zertifikat der Zahnärztekammer Niedersachsen). Daher können wir Ihnen und Ihrem Zahn eine bestmögliche Versorgung auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft und unter Zuhilfenahme modernster Gerätschaften anbieten.

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen und einigen Zusatzversicherungen übernehmen die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur noch in einigen Fällen. Vor allem bei hinteren Backenzähnen darf die Behandlung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Ist die langfristige Prognose durch eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ (und damit die „einfachste“) Behandlung nicht sichergestellt, oder ist der nötige Behandlungsaufwand aufgrund verschiedenster Faktoren größer, werden die Kosten nicht übernommen und der Zahn muss, trotz eventuell guter langfristiger Prognose (bei erhöhtem Behandlungsaufwand), gezogen werden. Auch fehlende Zähne vor dem zu behandelnden Zahn oder auf der Gegenseite des Kiefers können eine Behandlung laut Kassenrichtlinien verbieten.

Daher bieten wir in diesen Fällen verschieden aufwendige, günstige Angebote an, die nach Ihrem persönlichen finanziellen Möglichkeiten variieren - von einfach bis „State of the Art“.

Sollten Sie an einer günstigen Finanzierung oder zinsfreien Ratenzahlung interessiert sein, sprechen Sie uns bitte an.

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